Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

In der Landesbauordnung (LBauO) ist die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungsneubauten seit dem 10.12.2003 festgeschrieben und wurde am 12.7.2007 erweitert um die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen.

Laut Landesbauordnung sind somit Rauchwarnmelder pflicht:

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012


--> In Rheinlandpfalz sind ab Juli 2012 Rauchwarnmelder Pflicht! Auch in bestehenden Wohnungen!

Jahreshauptversammlung 2012

Neuer Wehrführer Rainer Böser
Bei der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Maximiliansau wählten die aktiven Kameraden Rainer Böser einstimmig zum neuen Wehrführer. Stellvertreter wurde, ebenfalls einstimmig gewählt, Frederic Förster. Mario Mühl stand nach über 15 Jahren als Wehrführer nicht mehr zur Wahl. Bei der Generalversammlung am 6. Januar begrüßte Wehrführer Mario Mühl neben Heinz Heimbach und Wehrleiter Stefan alle anwesenden aktiven Kameraden und Alterskameraden. In seinem Jahresbericht ging Mario Mühl auf die Ereignisse des vergangenen Jahres ein. Insgesamt 65 mal rückte die Wehr aus, um Hilfe zu leisten oder um Brände zu löschen. Insgesamt waren 355 Einsatzkräfte 428 Stunden im Einsatz. Neben dem aktiven Feuerwehrdienst beteiligen sich die Feuerwehrkameraden bei zahlreichen kameradschaftlichen Veransltaltungen.
Heinz Heimbach verpflichtete aus der Jugendfeuerwehr vier Jugendliche, die in den aktiven Feuerwehrdienst übernommen wurden: Sabrina Brunsch, Selina Gehrlein sowie Christoph Schneider und Sven Riether. Michael Schaaf wurde zum Gruppenführer bestellt. Uwe Krautwurst wurde von Wehrleiter Stefan Kuhn zum Oberfeuerwehrmann befördert. Mario Mühl bedankte sich bei allen Anwesenden für ihr Engagement im vergangenen Jahr.