Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

In der Landesbauordnung (LBauO) ist die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungsneubauten seit dem 10.12.2003 festgeschrieben und wurde am 12.7.2007 erweitert um die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen.

Laut Landesbauordnung sind somit Rauchwarnmelder pflicht:

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012


--> In Rheinlandpfalz sind ab Juli 2012 Rauchwarnmelder Pflicht! Auch in bestehenden Wohnungen!